11.06.2025

OLG München zu Ärzte-Siegeln „TOP MEDIZINER“ und „FOCUS EMPFEHLUNG“

In einem viel beachteten Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden, dass Ärzte auch künftig mit den Siegeln „TOP MEDIZINER“ oder „FOCUS EMPFEHLUNG“ werben dürfen. Diese Siegel werden von einem Verlag vergeben und sollen Patienten helfen, besonders qualifizierte Ärzte zu finden.


Worum ging es im Streit?


Die Wettbewerbszentrale, eine Organisation, die gegen unlautere Werbung vorgeht, hielt diese Auszeichnungen für irreführend. Sie argumentierte: Patienten würden glauben, dass die so ausgezeichneten Ärzte auf Basis objektiver, neutraler Kriterien geprüft worden seien – tatsächlich beruhten die Bewertungen aber auch auf subjektiven Faktoren wie Patientenmeinungen, Empfehlungen von Kollegen und Angaben der Ärzte selbst.


Das Landgericht München I gab der Wettbewerbszentrale zunächst recht (Urteil, vom 13.02.2023, Az. 4 HKO 14545/21). Es entschied, dass die Siegel einen falschen Eindruck erwecken: Sie ließen vermuten, dass eine unabhängige Qualitätsprüfung stattgefunden habe, obwohl dies nicht der Fall sei. Die Verwendung der Siegel sei daher wettbewerbswidrig.

Das OLG München (Urteil vom 22.05.2025, Az. 29 U 867/23 – nicht rechtskräftig) sah dies nun anders:  Es entschied, dass die Kriterien für die Siegelvergabe ausreichend nachvollziehbar seien. Auch wenn einige Informationen – etwa die genaue Gewichtung der Bewertungskriterien – nicht direkt auf dem Siegel zu sehen seien, müsse dies nicht zwingend angegeben werden, da auf einem kleinen Siegel nicht unbegrenzt Platz sei. Zudem seien die verwendeten Kriterien (z. B. Empfehlungen, Bewertungen, Fachpublikationen) im Gesundheitsbereich sinnvoll und üblich. Der Verlag könne sich auf die Pressefreiheit berufen, da es sich um eine journalistische Empfehlung handle.


Das Verfahren ist noch nicht endgültig entschieden. Die Wettbewerbszentrale prüft, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, da sie klarere und strengere Standards für Arztempfehlungen fordert – gerade weil Patienten sich bei der Wahl ihres Arztes auf solche Auszeichnungen verlassen.
Das Urteil des OLG München können Sie hier im Volltext nachlesen: https://openjur.de/u/2523213.html 
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Diese Entscheidung betrifft viele Ärzte, die mit solchen Siegeln werben, und zeigt, wie schwierig die Abgrenzung zwischen zulässiger Werbung und Verbrauchertäuschung im Gesundheitswesen ist.