06.06.2025
Bei „KI-Erfindungen“: Vorsicht bei Verwendung potentiell urheberrechtlich geschützter Trainingsdaten
Das Erfordernis der Ausführbarkeit (§34(4) PatG) kann zum Problem werden, wenn Trainingsdaten in einer Patentanmeldung Verwendung finden, die potentiell urheberrechtlichen Schutz genießen.
Als Rechtfertigung kommen gesetzliche Schranken oder aber eine Nutzungsrechtseinräumung in Frage. Wir beraten hierzu bei Bedarf.
Dr. Frank Däbritz, Patentanwalt
Quelle: Mittteilungen der deutschen Patentanwälte, Heft 10/2023, Seite 446