06.06.2025

Bei „KI-Erfindungen“: Vorsicht bei Verwendung potentiell urheberrechtlich geschützter Trainingsdaten

Das Erfordernis der Ausführbarkeit (§34(4) PatG) kann zum Problem werden, wenn Trainingsdaten in einer Patentanmeldung Verwendung finden, die potentiell urheberrechtlichen Schutz genießen.

Als Rechtfertigung kommen gesetzliche Schranken oder aber eine Nutzungsrechtseinräumung in Frage. Wir beraten hierzu bei Bedarf.

Dr. Frank Däbritz, Patentanwalt
Quelle: Mittteilungen der deutschen Patentanwälte, Heft 10/2023, Seite 446