Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:
Büro Leipzig +49 341 - 860 996 84-0
Büro Dresden +49 351 - 450 42 26
Büro Halle +49 345 - 548 36 85
office@dinter-kreissig.de
Anfahrt Leipzig
Anfahrt Dresden
Anfahrt Halle
Büro Leipzig
Tel.: 0341 - 47 84 2900
Büro Dresden
Tel.: 0351 - 450 42 26
Büro Halle
Tel.: 0345 - 548 36 85
E-Mail-Kontakt
office@dinter-kreissig.de
Sobald der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft ausscheidet, entsteht ein Ausgleichsanspruch gegenüber der Gesellschaft oder, im Falle ihrer Überschuldung, auch gegenüber dem ausscheidenden Gesellschafter. Dessen Fälligkeit ist nach Ansicht der Richter am Bundesgerichtshof nicht von der Aufstellung einer sogenannten Abfindungsbilanz abhängig. Vielmehr tritt die Fälligkeit, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts Gegenteiliges vorsieht, unmittelbar mit der Entstehung, also dem Zeitpunkt des Ausscheidens, ein, womit entsprechend auch die Verjährungsfrist zu laufen beginnt.